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| Versichertenkarte/Krankenschein |
| Dieser Abschnitt gilt nur für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung |
| Der Nachweis Ihrer Krankenversicherung muss von uns bei Ihrer Krankenkasse belegt werden. Hierzu muss bei jedem ersten Kontakt in einem Quartal die Krankenversicherungskarte in unserem Kartenlesegerät eingelesen werden. |
| Eine Behandlung ohne Versicherungsnachweis ist nur in Notfällen oder als Selbstzahler möglich. |
Den Überweisungsschein Ihres Hausarztes oder eines anderen vorbehandelnden Kollegen sollten Sie unbedingt bei uns abgeben, da hier wichtige Informationen oder Anfragen verzeichnet sein können.
Wenn Sie keine Überweisung oder keinen Befreiungsnachweis für die Praxisgebühr vorlegen, müssen Sie beim ersten Besuch in einem Quartal 10 Euro Praxisgebühr bezahlen. |